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Lösungsorientierte Anwälte in Frankfurt

Mit einem hohen Maß an Sachverstand, Flexibilität und Engagement garantieren wir unseren Mandanten eine individuelle Lösung Ihres Problems. Denn Rechtsberatung ist eine Sache des Vertrauens. Lernen Sie uns persönlich kennen und überzeugen Sie sich selbst von erfahrenen Rechtsanwälten, für die eine mandantennahe Zusammenarbeit an erster Stelle steht!

Rechtsanwalt
Thomas W. Mohr

Studium in Frankfurt am Main
Rechtsanwaltszulassung seit dem Jahre 1995
2005 bis 2006 Notariatsverwalter
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Mohr sind seit mehr als 20 Jahren privates Immobilienrecht, Kraftfahrzeugrecht und Arbeitsrecht. Im Immobilienrecht verfügt Herr Mohr auch durch seine lange Tätigkeit als Notariatsverwalter und Notariatsvertreter über fundierte Kenntnisse im Immobilienkaufrecht, in juristischer Bauberatung bei Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, im Immobilienmaklerrecht, im Grundstücks- sowie im Miet- und WEG-Recht sowie im Mietrecht sowohl hinsichtlich der Wohnraummiete als auch des Mietrechts für geschäftlich genutzte Räume und Grundstücke. Große Expertise ist auch im (Immobilien-) Werkvertragsrecht und im Wohnungseigentumsrecht vorhanden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet das Werkvertragsrecht im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, insbesondere mit Oldtimern. Hier kommt Herrn Rechtsanwalt Mohr besonders zugute, dass er über das nötige technische Verständnis und entsprechende Kenntnisse verfügt, um die Materie nicht nur juristisch, sondern auch technisch zu beherrschen. Im Arbeitsrecht werden schwerpunktmäßig Kündigungsschutzklagen bzw. die Abwehr derselben bearbeitet. Selbstverständlich berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Mohr auch in allen anderen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts und in schadenersatzrechtlich ausgerichteten Angelegenheiten.

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Dr. Alfred Fuss

Herr Rechtsanwalt Dr. Fuss ist seit Jahrzehnten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat jahrzehntelange Erfahrung, insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht. Er vertritt ferner auch im Grundstückskaufvertragsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.