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Lösungsorientierte Anwälte in Frankfurt am Main

Mit einem hohen Maß an Sachverstand, Flexibilität und Engagement garantieren wir unseren Mandanten eine individuelle Lösung Ihres Problems. Denn Rechtsberatung ist eine Sache des Vertrauens. Lernen Sie uns persönlich kennen und überzeugen Sie sich selbst von erfahrenen Rechtsanwälten, für die eine mandantennahe Zusammenarbeit an erster Stelle steht!

Rechtsanwalt Thomas W. Mohr

Studium in Frankfurt am Main

Rechtsanwaltszulassung seit dem Jahre 1995

weitere Zulassung beim OLG Frankfurt am Main seit Mai 2002

2000 bis 2006 Notariatsvertreter

2005 bis 2006 Notariatsverwalter

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Mohr sind seit fast 30 Jahren privates Immobilienrecht, Kraftfahrzeugrecht und Arbeitsrecht. Seit neuestem werden auch Fälle des öffentlichen Baurechts, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Bauaufsichtsgebührensatzung – BauGS der Stadt Bad Homburg, insbesondere im Rahmen von Baubefreiungen bzw. Baubefreiungsgebühren bearbeitet.

Im Immobilienrecht verfügt Herr Mohr auch durch seine langjährige Tätigkeit als Notariatsvertreter und Verwalter über fundierte Kenntnisse im Immobilienkaufrecht, in juristischer Bauberatung beim Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, im Immobilienmaklerrecht, im Grundstücks- sowie im Miet- und WEG-Recht sowie im Mietrecht hinsichtlich der Wohnraummiete als auch geschäftlich genutzter Räume und Grundstücke. Große Expertise ist auch im (Immobilien-) Werkvertragsrecht und im Wohnungseigentumsrecht vorhanden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet seit Jahrzehnten das Werkvertragsrecht im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, insbesondere mit Oldtimern. Hier kommt Herrn Rechtsanwalt Mohr besonders zugute, dass er auch über profunde technische Kenntnisse in diesem Bereich verfügt, um die Materie nicht nur juristisch, sondern auch technisch zu beherrschen, eine Eigenschaft, die üblicherweise bei Rechtsanwälten selten anzutreffen ist.
Im Arbeitsrecht wird schwerpunktmäßig die Abwehr von Kündigungsschutzklagen bearbeitet.
Im neu aufgenommenen Tätigkeitsfeld des Bauaufsichtsgebührenrechts, insbesondere desjenigen der Stadt Bad Homburg, hat Herr Rechtsanwalt Mohr im Jahre 2024 eine bahnbrechende Gerichtsentscheidung erstreiten können, näheres ersehen sie unter dem Reiter: Rechtsgebiete.
Selbstverständlich berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Mohr auch in allen anderen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts, des Vertragsrechts und in schadenersatzrechtlich ausgerichteten Streitigkeiten.

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Dr. Alfred Fuss

Herr Rechtsanwalt Dr. Fuss ist seit Jahrzehnten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat jahrzehntelange Erfahrung, insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht. Er vertritt ferner auch im Grundstückskaufvertragsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.