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Transparente Honorargestaltung

Bei uns gehört es zum guten Ton, dass wir, bevor wir ein Mandatsverhältnis eingehen, mit Ihnen über die Vergütungsmodalitäten sprechen.
So entsteht für Sie kein Risiko!

Erstberatung - Informationen und Gebühren

Sobald Sie sich für ein erstes Gespräch mit einem unserer Anwälte zusammensetzen, dieser sich erstmals mit Ihrem Fall auseinandersetzt und konkret Auskunft gibt, fällt, soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, die sogenannte Erstberatungsgebühr an. Diese beträgt maximal € 226,10 inkl. MwSt.

Rechtsschutzversicherung

Gerne klären wir für Sie, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung übernommen werden kann. Wir setzen uns direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, holen den Deckungsschutz ein und klären die Kostenübernahme.

Anwaltsauftrag

Vollmacht

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