Sobald Sie sich für ein erstes Gespräch mit einem unserer Anwälte zusammensetzen, dieser sich erstmals mit Ihrem Fall auseinandersetzt und konkret Auskunft gibt, fällt, soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, die sogenannte Erstberatungsgebühr an. Diese beträgt maximal € 226,10 inkl. MwSt.