Menü Schließen

Zuverlässige Rechtsberatung und -vertretung in Frankfurt/Main

Wir setzen uns für Sie ein – ob Sie als Unternehmer oder Privatperson Unterstützung brauchen. Erhalten Sie einen Einblick in die unterschiedlichen Rechtsgebiete, innerhalb derer unsere Rechtsanwälte tätig sind. Bei uns erhalten Sie eine umfassende und übergreifende Beratung und Vertretung!

Bauaufsichtsgebührensatzung – BauGS der Stadt Bad Homburg

Dieses neu aufgenommene Rechtsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Mohr folgt einer eigenen Streitigkeit, die Herr Rechtsanwalt Mohr vor kurzem durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vollumfänglich positiv für sich beenden konnte. Im behandelten Fall ging es um die Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung für bauaufsichtliche Befreiungsgebühren, die nach der Satzung der Stadt Bad Homburg v. d. H. über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung – BauGS) vom 29.07.1986 erhoben wurde.
Dabei hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – rechtskräftig – festgestellt, dass jedenfalls im behandelten Fall die Festsetzung der Befreiungsgebühren, die im Verhältnis zu den Rohbaukosten exorbitant waren, rechtswidrig war. Deswegen musste die Stadt Bad Homburg die berechneten und zunächst an sie gezahlten Befreiungsgebühren vollumfänglich wieder an den Kläger zurückerstatten.
Soweit Sie über einen ähnlich gelagerten Fall verfügen, Ihnen also von der Stadt Bad Homburg Befreiungsgebühren berechnet wurden, prüfen wir gerne, ob dies rechtmäßig war und ob Chancen bestehen, diese Gebühren erfolgreich zurückzufordern.

Zum Ganzen können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links auch einen Bildzeitungsartikel, der damals über die Gebührenfestsetzung berichtete, lesen.
Link zum Artikel

Bau- und Architektenrecht

Aufgrund langjähriger Begleitung von Werkunternehmen verfügen wir, vor allem im Bereich des Bauvertragsrechtes, über umfassende Qualifikationen und Erfahrungen. Des Weiteren beraten und vertreten wir Bauunternehmen, Bauherren, Ingenieure und Architekten in allen Rechtsfragen, die sich bei der Genehmigung, Planung und Errichtung von Bauprojekten stellen. Unsere Beratung beginnt bereits im Vorfeld der Durchführung von geplanten Bauvorhaben durch Gestaltung von Bauverträgen. Gerne sind wir auch baubegleitend für Sie im Bereich der Durchführung von Bauvorhaben sowie im Rahmen von Prüfung von Nachträgen, Bedenken- und/oder Behinderungsmeldungen für Sie tätig. Schließlich verfügen wir über einschlägige fachliche Expertise im Bereich der Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen – sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten wir Ihre Interessen nachhaltig vor Gericht, sowohl in selbständigen Beweissicherungsverfahren als auch im Rahmen einer allumfassenden Prozessvertretung.

Privates Bau- und Architektenrecht
Beratung und Vertretung von am Bau beteiligten Unternehmen sowie Bearbeitung und Rechtsberatung im Hinblick auf sämtliche Fragestellungen, die sich im Rahmen der Baurealisierung ergeben.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei der Begründung und Abwicklung von Wohn- und Geschäftsraum-mietverhältnissen. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir umfassend, insbesondere WEG-Gemeinschaften und die sie vertretenden Hausverwaltungen.

Allgemeines Werkvertragsrecht
Im allgemeinen Werkvertragsrecht befassen wir uns insbesondere mit der Abwehr oder
Durchsetzung sämtlicher Ansprüche aus diesen Vertragstypen. Hierbei handelt es
sich beispielsweise um Handwerkerverträge, sei es im Zusammenhang mit Arbeiten
an einer Immobilie oder an einem Automobil.

Arbeitsrecht
Wir vertreten und beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Abwehr bzw. die Durchsetzung von Kündigungsschutzklagen.

Allgemeines Zivilrecht
Auch in anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise dem Kaufrecht, und insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Maklerverträgen vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich.